12 Schritte zum Datenschutzkonzept
Hinweis: Dieser Überblick fast die wesentlichen Punkte zur DSGVO für Verbände zusammen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte beachten Sie dass weder jeder Verantwortliche pauschal alle genannten Anforderungen erfüllen muss noch dass der Umfang der einzelnen Anforderungen pauschal beziffert werden kann. Dies unterliegt immer einer Einzelfallentscheidung
01.
Definition personenbezogener Daten im Verband
• Daten-Kategorien
• Besondere Daten-Kategorien („sensible Daten“)
02.
Datenschutzbeauftragten / -Verantwortlichen bestimme
• Alle Verbände benötigen einen Datenschutzverantwortlichen
• Verbände mit mind. zehn Personen im Umgang mit personenbezogenen Daten (auch Nichtarbeitnehmer, z. B. ehrenamtliche Mitarbeiter) benötigen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB)
• Bei regelmäßiger Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Gesundheitsdaten, Gewerkschaftszugehörigkeit) wird betrieblicher DSB benötigt, u. U. ohne Berücksichtigung der Personenzahl
• Wahl zwischen einem internen/externen DSB
03.
Klärung der Verarbeitungsprozesse / -Tätigkeiten und Verarbeiter
• Mitgliederverwaltung, -kommunikation
• Website, Online-Medien, Pressearbeit
• Erteilung Rechtsberatung
• Durchführung von Veranstaltungen
• Personalverwaltung etc.
Eigentum“ und Verarbeitungsebenen beachten:
• Bundesverband
• Landesverband
• Service-GmbH etc.
04.
Vorliegen von Rechtsgrundlage / Rechtmässigkeit der Verarbeitungsprozesse / -Tätigkeiten
• Verträge (z.B. Mitgliedschaftsvertrag, Fortbildungsseminarvertrag)
• Berechtigte Interessen (Verbands- / Personensicht)
05.
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erstellen
•Zweck der Verarbeitung
•Kategorien betroffener Personen und personenbezogener Daten
•Kategorien von Empfängern
•Löschfristen
•Technische und organisatorische Maßnahmen
06.
Technische und organisatorische Maßnahmen erarbeiten
• Zugriffsrechte auf Dateien (Passwortschutz, Berechtigungen)
• Verschlüsselungstechnik bei Weitergabe von Daten
• Verfügbarkeitskontrolle (Sicherung von Daten)
• Regelmäßige Überprüfung auf Aktualität
•Organisatorische Maßnahmen (Personenzugriff)
07.
Vereinbarungen/Verträge mit Auftragsdatenverarbeitern abschliessen
08.
Richtlinien/Vereinbarungen für Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter abschließen
• Laptops
• Smartphones
• Messenger-Diensten (zum Beispiel WhatsApp)
09.
Transparenzpflichten
• Auskunftspflicht auf Anfrage betroffener Personen
10.
Betroffenenrechte waren
• Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
• Daten Übertragbarkeit
• Widerspruch gegen die Verarbeitung
• Automatisierte Einzelentscheidung
11.
Datenschutzerklärung überarbeiten
• Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen
• Speicherdauer
• Betroffenenrechte
12.
Datenschutzverletzungen / Bußgelder
• Unverzügliche Meldung von Datenpannen an die Aufsichtsbehörden und Betroffenen
• Klare Richtlinien bei Datenpannen für Mitarbeiter
FORUM DC – Gesellschaft für Datenschutz und Compliance mbH
Ihre Experten, wenn es um Datenschutz im Verband geht.
Adresse
Raderberger Straße 190
50968 Köln
Kontaktdaten
Telefon 0221 / 423 37 780
Telefax 0221 / 423 26 195
info@forum-dc.de